Wertgutachten

 

Als qualifizierte zertifizierte Sachverständige und Gutachter erstellen wir Ihnen Wertgutachten für Ihre unbebauten und bebauten Grundstücke. Unsere Qualifikation, Erfahrung, Neutralität und Unabhängigkeit sind dabei die Grundlagen unserer Tätigkeit. Eine gewissenhafte und fundierte Wertermittlung bildet die sachliche und wirtschaftliche Komponente für den Wert der baulichen Anlage. Nur die umfassende Begutachtung zeigt, ob der geforderte Verkaufs-/Kaufpreis angemessen ist bzw. dass der Wert der baulichen Anlage realistisch bestimmt werden kann. Diese ist oft eine wichtige Hilfe für Finanzierungsverhandlungen und kann Banken und sonstigen Finanzierungsinstituten als Grundlage dienen.

 

Anlässe von Wertgutachten:

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Bei Schenkungsangelegenheiten
  • Erbschaftsklärungen
  • Beleihungen
  • Enteignungen
  • Ermittlung von Versicherungswerten
  • Steuerliche Beweggründe
  • Gegengutachten
  • Renditebewertungen
  • Klärungen von Wohnungs- und Nießbrauchrechten
  • Marktwerteinschätzungen

Gutachtenübersicht

 

  • Sachwertverfahren:
    Das Sachwertverfahren (§§ 21 – 25 WerV) wird laut den Wertermittlungsrichtlinien bei Grundstücken und Gebäuden angewendet, wenn deren Sachwert des Objektes maßgeblich bestimmt werden soll. Er errechnet sich in der Regel aus dem aktuellen Bodenwert und dem Wert der baulichen Anlage zum Zeitpunkt der Wertermittlung. Diese Art der Wertermittlung findet in der Hauptsache für Ein- und Zweifamilienhäuser Verwendung.
  • Ertragswertverfahren:
    Das Ertragswertverfahren (§§ 15 – 20 WertV) wird vorzugsweise angewendet, wenn der aus einem bebauten Grundstück nachhaltig erzielbare Reinertrag (Miet- und Pachteinnahme) von vorrangiger Bedeutung für den Wert des Grundstückes und deren Bebauung ist. Zu diesen Objekten gehören insbesondere Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien.
  • Vergleichswertverfahren:
    Das Vergleichswertverfahren (§§ 13 und 14 WertV) findet in der Regel Anwendung bei der Wertermittlung von bebauten Grundstücken. Dabei erfolgt die Ermittlung des Wertes aus den Kaufpreisen von vergleichbaren Grundstücken bzw. Objekten, die hinsichtlich des Wertes beeinflussenden Merkmalen wie Lage des Grundstückes, Baujahr, Gebäudeart, Ausstattung, etc. mit dem Wertermittlungsobjekt hinreichend übereinstimmen. Ein aussagekräftiger Preisvergleich ist nur dann möglich, wenn die zu bewertenden baulichen Anlagen nahezu deckungsgleich sind. Hierzu ist eine ständige Marktbeobachtung und Kaufpreissammlung erforderlich.

Leistungsspektrum

 

  • Besichtigung der zu bewertenden Immobilie
  • Bestandaufnahme
  • Prüfung der Bausubstanz, Sichtung von Baumängeln und Bauschäden
  • Prüfung baurelevanter und rechtlicher Grundlagen
  • Abgleichung des Objektes mit den vorliegenden Bauzeichnungen
  • Klärungen der Erschließung
  • Erstellung des Gutachtens mit Ermittlung des Verkehrswertes
  • Sachliche Beratung und Erläuterung, einschl. Risikobeurteilung
  • Ermittlung notwendiger Sanierungsarbeiten
  • Kostenschätzungen geplanter Um-, Renovierungs- und An/Neubauten

Unsere Leistungen auf einen Blick